Deine Rechte bei Zwangsheirat und Verschleppung

  • Du hast ein Recht auf altersgemäße Entfaltung deiner Persönlichkeit, Freiheit und Privatsphäre. Du hast ein Recht auf eine Erziehung ohne Drohungen, Zwang und Gewalt!
  • Niemand darf dich zwingen, gegen deinen Willen zu heiraten. Du allein darfst entscheiden, ob und wen du heiratest. Du hast das Recht NEIN zu sagen! Auch wenn du minderjährig bist, dürfen deine Eltern nicht für dich entscheiden.
  • In Deutschland ist die Zwangsehe per Gesetz verboten. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt (was nur passiert, wenn du das möchtest), kann deine Familie vor Gericht dafür bestraft werden.
  • Auch für die Vorbereitung und Durchführung einer Zwangsverheiratung im Ausland kann deine Familie in Deutschland bestraft werden.
  • Verschleppung ist verboten. Keiner darf dir deine Ausweisdokumente wegnehmen, um dich im Ausland festzuhalten oder um dich einzusperren. Deine Eltern dürfen dich nicht daran hindern, deine schulische Ausbildung fortzusetzen, indem sie dich gegen deinen Willen in ein anderes Land bringen.
  • Du hast ein Recht auf Hilfe, wenn du gegen deinen Willen zwangsverheiratet oder ins Ausland verschleppt wirst.
  • Der Kinderschutz sieht vor, dass Minderjährige, egal welcher Nationalität, bei Gefahr vom Jugendamt unterstützt, in Obhut genommen und an einem sicheren Ort untergebracht werden können.

Deine Rechte im Ausland

Achtung ! Jeder Fall ist anders !

Die rechtlichen Möglichkeiten, dich nach Deutschland zurück zu holen, hängen von den Gesetzen im Herkunftsland deiner Familie ab. Auch dein Alter, deine Nationalität oder dein Aufenthaltsstatus spielen eine Rolle. Im Ausland haben Eltern oft mehr Macht als in Deutschland.

Deshalb müssen wir gemeinsam mit dir deine Situation klären, um einen Ausweg zu finden.

 

Rechtliche Hilfe

Manchmal brauchst du eine Rechtsanwältin, um deine Interessen durchzusetzen. Ab 14 Jahren kannst du zur Durchsetzung deiner Rechte eine Anwältin hinzuzuziehen. Hier findest du Formulare, die dir helfen können:

  • Damit eine Anwältin dich in deinem Namen vertreten und eventuell rechtliche Schritte für dich einleiten kann, braucht sie eine von dir ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht.
    Formular „Vollmacht“

  • Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, bei dem du nicht anwesend sein kannst, kann deine Anwältin anstelle deiner persönlichen Aussage eine von dir ausgefüllte und unterschriebene Eidesstattliche Versicherung vorlegen.
    Formular „Eidesstattliche Versicherung“

Schick uns jetzt deine Infos!

  • z.B.: Türkei, Diyarbakır oder Libanon, Beirut
  • z.B.: seit 2 Wochen
  • z.B.: 17 Jahre
  • z.B.: Ich habe einen deutschen Pass.
  • z.B.: Ich habe einen türkischen Pass, in Deutschland habe ich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
  • z.B.: Ich bin Schülerin in der 9. Klasse am Goethe-Gymnasium in Köln
  • z.B.: Ich habe erfahren, dass ich in 2 Monaten an einen Bekannten der Familie verheiratet werden soll.
  • z.B.: Ich habe meinem Vertrauenslehrer an meiner Schule vor den Sommerferien von meinen Befürchtungen erzählt. Sein Name ist Herr Schulz.
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